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Die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ ist laut Urteil des EuG rechtswidrig.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Ende November 2022 sein Urteil zur Einstufung des Weißpigments Titandioxid gesprochen. Danach ist die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht für den Stoff sowie pulverförmige, feste und flüssige Gemische rechtswidrig. Die in Luxemburg klagenden Unternehmen aus der Titandioxid- und Farbenbranche und die sie unterstützenden Verbände begrüßen das Urteil des Gerichts zur chemikalienrechtlichen Einstufung von Titandioxid ausdrücklich. Seit 2016 herrscht Streit über die Einstufung und die daraus resultierende Kennzeichnungspflicht. Juristisch ist das Urteil eindeutig: Das Gericht hat die Delegierte Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für nichtig erklärt, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen betrifft.

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Wandbild der Abschlussklasse

Maler EFZ 3b 2019 in Wattwil

BWZT 1. Stock


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