Aktuell
Grosserfolg an den
Euroskills 2024 in Danzig
Silber für Sabrina Bosshard, Malerin
Gold für Ivan Arnold, Gipser-Trockenbauer >mehr
Junge Kunst in der Öffentlichkeit >mehr
Malertreff am 13. September in Rebstein >weiter
Das war die OBA vom 31. August bis 3. September >hier
QV Feier der Malerinnen und Maler der BFS bzbs und BWZT in Wattwil >weiter
Maler-Lehrlingswettbewerb 2023 Rangierung >weiter
| Die OBA 2023 findet vom 31. August bis 3. September in den OLMA-Hallen in St. Gallen statt. Weitere Infos >hier
| Die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ ist laut Urteil des EuG rechtswidrig.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Ende November 2022 sein Urteil zur Einstufung des Weißpigments Titandioxid gesprochen. Danach ist die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht für den Stoff sowie pulverförmige, feste und flüssige Gemische rechtswidrig. Die in Luxemburg klagenden Unternehmen aus der Titandioxid- und Farbenbranche und die sie unterstützenden Verbände begrüßen das Urteil des Gerichts zur chemikalienrechtlichen Einstufung von Titandioxid ausdrücklich. Seit 2016 herrscht Streit über die Einstufung und die daraus resultierende Kennzeichnungspflicht. Juristisch ist das Urteil eindeutig: Das Gericht hat die Delegierte Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für nichtig erklärt, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen betrifft.
https://forum-titandioxid.de |
|
|
|
Direktzugriff auf die Seiten
Wandbild der Abschlussklasse
Maler EFZ 3b 2019 in Wattwil